Das Schweizer Staatswappen zeigt ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Wie genau das entstanden ist und wie es zum heutigen Wappen der Flagge kam, kommt im folgenden Artikel. Für die Entstehung dieses Kreuzes gibt es drei Erklärungen. Es war ursprünglich ein Symbol des Christentums: Nach der ersten Erklärung stammte es von der Theben-Legion, deren Verehrung im Königreich Burgund verbreitet war, nach der zweiten Erklärung stammte es aus dem kaiserlichen Sturmbanner im 12. Jh. Nach der letztlich übrig gebliebenen dritten Erklärung von Arma Christi wurde das Instrument der Kreuzigung in der Zentralschweiz besonders verehrt und soll seit 1289 in den ursprünglichen Schweizer Städten die Anbringung an der roten Blutfahne erlaubt haben. Erstmals in der Schlacht bei Laupen (1339) trugen die Berner ein durchgehendes weißes Kreuz, das in Form von zwei Bändern an das Kreuz gestickt wurde, als Erkennungszeichen auf ihrer Kleidung. Es unterscheidet sich vom Österreichischen Roten Kreuz St. Georg und dem bekannten St. Andreaskreuz von Burgund, die von Maximilian I. und den Söldnern übernommen wurden. Das weiße Kreuz wurde in Bern im 14. Jahrhundert verwendet und wurde im 15. Jahrhundert auch in anderen Bundesnormen verwendet, der sogenannten kleinen Fahne, wo die große Fahne (evtl. mit weißem Kreuz) weiterhin gezeigt wird. Diese sind ebenfalls auf dem Banner zu sehen, das Papst Julius II. den Alliierten 1512 überreichte. Einige Banner haben ein Kreuz an der Ecke. Die gemeinsame Bundesflagge ist nur bei gemischten Streitkräften oder Söldnern üblich geworden. Bereits ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurde das weiße Schweizerkreuz als Bundeskreuz bezeichnet und manchmal für zivile Zwecke verwendet, wie zum Beispiel die Pfennige des Königs von Frankreich an Bundesplätzen. Es ist schwierig, das Schweizerkreuz von aufeinanderfolgenden Kreuzen in anderen Städten und Staaten wie Savoyen zu unterscheiden, aufgrund der Gestaltung. Ab dem 17. Jahrhundert tauchten auf den Armeefahnen aufeinanderfolgende Schweizerkreuze auf, die in den Farben der Kantone brannten. Da jeder Staat ein souveräner Staat ist, hatte die alte Eidgenossenschaft kein gemeinsames Wappen. Nachdem der General namens Niklaus Franz von Bachmann 1800 und 1815 das weiße Kreuz auf rotem Grund als Standarte bei seinen Truppen eingeführt hatte, wurde es 1815 eher schwimmend, gleichschenklig und mit einem Kantonswappen umgeben und vom Schweizerischen Bundesparlament gezeichnet. Um zum Symbol des Bundessiegels zu werden, wurde es 1815 erstmals in einem Bundesvertrag verwendet und somit präsent. Unter dem Anstoß durch den Ingenieur Guillaume Henri Dufour entstand im Jahr 1840 erstmals eine Nationalflagge mit einem frei schwebenden weißen Schweizerkreuz auf dem Roten Platz. 1889 legte der Bundesrat fest, dass die vier gleich langen Arme eines aufrechten, frei schwebenden Kreuzes ein Sechstel seiner Breite betragen müssen. Seit 2013 legt das Bundesgesetz zum Schutz des schweizerischen Hoheitszeichens und anderer öffentlicher Zeichen das Größenverhältnis zwischen Schweizerkreuz und Schild bzw. Flaggen fest. |
