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Unternehmerisch (Wirtschaftlich)

Baustelleneinrichtung: Gesetze, Pflichten, Kosten

Wenn Sie einen Hausbau planen, dann muss vorerst das Grundstück sowie die Baustelle eingerichtet werden.

Dies bringt zahlreiche Gesetze mit sich, die eingehalten werden müssen.

Als Bauherr können Sie sich einen Baupartner suchen, wobei Sie trotzdem Einiges zu beachten haben.

Der Antrag ist das eine. Zusätzlich kommen noch Versicherungen sowie Pläne hinzu. Alles muss nach bestimmten Vorschriften erfolgen, da es nämlich sonst gefährlich werden kann.

 

Diese rechtlichen Vorgaben sind zu beachten

 

Bevor Sie tatsächlich bauen, kann ein Blick ins Gesetzbuch nicht schaden.

Hier greift nämlich zum einen die Baustellenverordnung, welche Vorschriften und Richtlinien bezüglich einer Baustelle enthält.

Zusätzlich sind dort auch Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Verkehrssicherungspflicht beinhalten.

Mit diesen wird die Gesundheit und Sicherheit gesichert.

 

Das sagt das Arbeitsschutzgesetz dazu

 

Nach §4 des ArbSchG haben Sie sich bei der Baustelleneinrichtung zu halten, was heißt, dass Sie den Arbeitern keiner Gefahr aussetzen dürfen.

Zudem müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen verständlich formuliert werden, sodass sie für jeden klar ist.

Sollten Sie dagegen verstoßen, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und Ihnen kann ein Bußgeld aufgebrummt werden.

Sie machen sich damit nach §26 ArbschG strafbar, was zur Folge haben kann, dass Sie ins Gefängnis müssen.

 

Welche Rolle spielt die Verkehrssicherungspflicht?

 

Die Verkehrssicherungspflichten werden in der Regel direkt an den ausführenden Betrieb abgegeben, jedoch haben Sie als Bauherr, trotzdem eine Aufsichtspflicht.

Das passiert dann, wenn Sie keine Sicherungsmaßnahmen unternommen und sich nicht informiert haben.

Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch nur für Leute die, die Baustelle tatsächlich betreten dürfen.

 

Das sagt die Arbeitsstättenverordnung dazu

 

Die Gestaltung der Arbeitsstätte wird in diesem Gesetz geregelt, was bedeutet, dass der Arbeitgeber für freie Flucht-Rettungswege sowie Erste-Hilfe-Material sorgen muss.

Als Bauherr müssen Sie sich darum kümmern, ansonsten erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 200 und 5.000 Euro.

Sollten mehrere Unternehmen an der Baustelle arbeiten, dann haben Sie dies zu koordinieren und hat die Anforderungen des Arbeitsstättengesetzes zu erfüllen.

Darunter fallen sogar Tagesunterkünfte sowie ein Pausenraum, der auf der Baustelle vonnöten ist.

Vor Baubeginn erstellen Sie den Plan mit einem Baukoordinator.

Der Grundriss und alle wichtigen Punkte müssen darauf enthalten sein.

Auch der Standort der Maschinen, Lagerplatz für das Material sowie weitere Einrichtungen gehören mit dazu.

Moderne Maschinen zur Staubbindung sind meist auch am Start.

 

Diese Genehmigungen brauchen Sie für Ihre Baustelle

 

Haben Sie alle rechtlichen Bedingungen weitgehend erfüllt, dann geht es weiter in der Planung der Baustelle.

Umfang sowie Art ist von bestimmten Faktoren abhängig wie Größe, die Art des Gebäudes, Bauzeit, Witterung, lokale Einflüsse und innerbetriebliche Einflüsse.

Dies spielt dahingehend eine Rolle, weil der Bauherr ein Objekt mit einer bestimmten Größe ankündigen muss.

Diese Vorankündigung muss sichtbar für alle sein, dann gibt es kein Problem. Zudem können Sie Ihre Baumaterialien auf der Straße abstellen, wenn auf dem Grundstück kein Platz vorhanden ist.

Dafür müssen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis beantragen und müssen Geld zhalen.

Sollten Sie in der Nähe eines Flughafens bauen, dann brauchen Sie eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse.

 

Einrichtung der Baustelle auf dem Grundstück

 

Die Genehmigungen sind das eine, doch die genaue Einrichtung der Baustelle das andere.

Hier braucht es bestimmter Voraussetzungen wie fachgerechter Entfernung von Altlasten, Antrag von Baustrom-und-Bauwasseranschluss sowie Zufahrtsmöglichkeiten für die Fahrzeuge.

Die Baustelle wird in der Regel vermessen und es sollten notwendige Sicherungen entstehen wie Bauzaun, Leitplanken, Beleuchtung, Gewässerschutz, Baumschutz Leitungsschutz,Nachbarschaftsschutz, Brandschutz, Witterungsschutz, Bodenschutz.

Hinterlegen Sie wichtige Telefonnummer und hängen ein Schild aus mit der Aufschrift “Betreten der Baustelle verboten”.

 

Diese Kosten kommen auf Sie zu

 

Die Bauhütten, Wasser, Strom und der Schutz, das alles kostet.

Es kostet meist nicht wenig, doch ist auch von der Größe, der Arbeitsdauer und den individuellen Begebenheiten abhängig.

Bei einem Baupartner kommen noch einmal 5 % des Angebotspreis drauf.

Je nach Bedarf kann es unterschiedlich ausfallen, da es auch weitere Zuschläge gibt.

 

Sichern Sie sich ab!

 

Versäumen Sie notwendige Sicherungsmaßnahmen zu treffen, sichern Sie sich mit Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, um finanzielle Folgen decken zu können.

Je nach Größe eine Feuerrohrbau-und Bauleistungsversicherung an.

 

Fazit

 

Damit alles reibungslos verläuft, beachten Sie schon vorher alle Regelungen und beantragen nötige Genehmigungen.

Suchen Sie sich einen Baupartner, um das finanzielle Risiko zu minimieren, dann läuft alles ohne Probleme.